News
Liebe Mandanten,
angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die 16 Länder zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um die Infektionswelle zu brechen und die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Für bestimmte Branchen beinhaltet die gestrige Entscheidung auch temporäre Schließungen.
Mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes sollen jene unterstützt werden, deren Betrieb temporär aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen geschlossen wird.
Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.
Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.
Die Antragstellung soll über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die Auszahlung von Abschlägen wird noch geprüft. Wir informieren Sie sobald nähere Informationen zur Beantragung vorliegen.
Die Bundesregierung hat zur Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, die 2. Phase der Überbrückungshilfe als branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von 4 Monaten (September bis Dezember 2020) beschlossen.
Die Förderung soll nahtlos an die 1. Phase mit dem Förderzeitraum Juni bis August 2020 anschließen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten erlitten haben, oder die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat verzeichnen mussten.
Förderhöhe
Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind wie in der 1. Phase durch einen Steuerberater oderWirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.
Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.12.2020.
Neben der Gewährung von KfW-Schnellkrediten auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern in einer Höhe bis zu 300.000 €, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz, wird eine Überbrückungshilfe 3. Phase für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 zu verbesserten Konditionen geplant.
Auch hierüber werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Ihr NRT-Beratungsverbund
Bei der Steuerberatungsgesellschaft NRT Stemmer & Partner in Oberhausen kommt in Sachen Drucken und Kopieren schon einiges zusammen. Und nicht zuletzt wird auch viel gescannt – genau die richtige Umgebung also, um zu testen, wie sich der MC2640adwe von Lexmark im Praxiseinsatz verhält.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Welcher Steuerberater ist kompetent? FOCUS- MONEY hat die TOP-Steuerberater bundesweit auf den Prüfstand gestellt. Auswahlkriterien für die Auszeichnung sind das steuerliche Fachwissen, die Spezialisierung, das Know-how sowie der geschäftliche Erfolg und besonders die Qualität der Arbeit der Kanzleien.
Der NRT Beratungsverbund wird bereits seit vielen Jahren als TOP Steuerberater ausgezeichnet. Die erneute unabhängige Auszeichnung für das Jahr 2020 zeigt, dass Ihre Angelegenheiten bei uns in guten Händen sind.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Ihr NRT-Beratungsverbund
Liebe Mandanten,
die Bundesregierung hat zum Ende der vergangenen Woche ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen, über dessen wesentliche Punkte wir nachfolgend berichten.
Die Details zur konkreten Umsetzung (bspw. Formulare, Anträge) stehen aktuell noch aus und werden voraussichtlich in den nächsten Tagen und Wochen konkretisiert. Sobald wir aktuelle Informationen hierzu erhalten, werden wir Ihnen diese auf unserer Homepage veröffentlichen.
Die Eckpunkte des neuen Konjunkturpakets sehen folgende Punkte vor:
Neue Corona-Überbrückungshilfe
Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.
Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.
Änderungen Umsatzsteuer
Kurzarbeit
Abschreibungsänderungen
Es wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt
Verlustrücktrag
Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Der Rücktrag soll schon in der Steuererklärung
2019 nutzbar gemacht werden.
Förderung Ausbildungsbetriebe
KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.
Reform Körperschaftsteuergesetz
Das Körperschaftssteuerrecht soll modernisiert werden: u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.
Neue Betrugsmasche bei der NRW-Soforthilfe 2020: Kriminelle versuchen Rückzahlungen Abzugreifen
Neuer Betrugsversuch mit der NRW-Soforthilfe: Über eine gefälschte E-Mail-Adresse versuchen Kriminelle aktuell Daten von Soforthilfe-Empfängern abzufischen. Die mit Absender „Landesregierung Nord-rhein-Westfalen“ getarnte Mail fordert dazu auf, persönliche Daten in ein vermeintliches Formular der Landesregierung zur Vorlage bei der Finanzverwaltung einzugeben und zurückzusenden. Ebenfalls angehängt ist eine angebliche Rechtsbelehrung, die unzutreffende Informationen zur Rückzahlung der NRW-Soforthilfe enthält. Ziel ist es, diese Zahlungen auf eigene Konten zu lenken. Vergleichbare Betrugsfälle werden auch aus anderen Bundesländern gemeldet.
In der Nachricht mit dem Betreff „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“ werden die Empfänger aufgefordert, eine angebliche Bescheinigung für das Finanzamt auszufüllen. Darüber hinaus bitten die Betrüger in der sogenannten Rechtsbelehrung um eine Antwort, um Bankdaten für die Rückerstattung zu erhalten. Zielgruppe sind auch Unternehmen, die die NRW-Soforthilfe gar nicht beantragt oder erhalten haben.
Das Wirtschaftsministerium hat umgehend Innenministerium und Landeskriminalamt informiert und bittet Betroffene nicht auf die Mail zu reagieren. Absender ist die gefälschte E-Mail-Adresse corona-zuschuss@nrw.de.com.
Offizielle Mailadressen der Landesregierung enden immer auf nrw.de.
Die Bundesregierung hat weitere Beschlüsse zur Förderung und Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmer getroffen. Hierbei wurden unter anderem folgende Beschlüsse getroffen. Eine Konkretisierung der Beschlüsse steht noch aus und wird in den nächsten Tagen und Wochen erfolgen.
++++AKTUELL – Anträge zu Soforthilfemaßnahmen ab heute (27.03.2020) möglich – AKTUELL++++++
Antragsformular unter www.wirtschaft.nrw/corona
Wer wird gefördert? Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb
- wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, - ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und - ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Was wird gefördert? Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässe, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld)
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona:
a) sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro oder
b) der Betrieb auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde oder
c) die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)
Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten geraten sind.
Wie hoch ist die Förderung? Die Soforthilfe durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses:
● 9.000 Euro für Antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, ● 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, ● 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Wie stellt man den Antrag? Das Antragsverfahren ist ausschließlich digital unter www.wirtschaft.nrw/corona durchführbar. Antragsteller müssen ihren Antrag online auszufüllen und absenden. Im Anschluss wird eine automatisierte Eingangsbestätigung versendet.
Wichtiger Hinweis:Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch oder per Mail an das Wirtschaftsministerium oder die Bezirksregierungen. Diese werden nicht bearbeitet.
Häufige Fragen und Antworten Die häufigsten Fragen werden unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 beantwortet.
Bleiben Sie gesund!
Ihr NRT Beratungsverbund
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID -19 - Pandemie im Zivil, -Insolvenz und Strafverfahrensrecht.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Weitere Liquiditätshilfen
Die drastischen Maßnahmen der Bundesregierung führen zu einem weitgehenden Stillstand im öffentlichen Leben. Nach Aussage der Politik will die Regierung den betroffenen Unternehmen großzügig helfen, wobei es aktuell noch keine konkreten unbürokratischen Maßnahmen gibt. Zum aktuellen Zeitpunkt sollten daher folgende Schritte erwägen:
Bei (potenziellen) Liquiditätsengpässen sollten Sie mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen. Kurzfristige Abhilfe könnten vorübergehende Tilgungsaussetzungen von Darlehen schaffen. Erfahrungsgemäß zeigen sich die meisten Banken kulant, wobei eine einheitliche Handhabung der Kreditinstitute nicht erkennbar ist.
KfW-Corona-Kredite
Alternativ können auch staatlich geförderte Kredite bei den Banken beantragt werden.
Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler die bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren und nun durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind können folgende Kredite bei der KfW beantragen:
Ab sofort können aus dem KfW-Unternehmerkredit bzw. ERP-Gründerkredit haftungsfreigestellte Kredite zur Stärkung der Betriebsmittel bei den Banken & Sparkassen vor Ort gestellt werden. Hierbei übernimmt die KfW eine Risikoübernahme bis zu 90 % und will damit die Hausbanken animieren, den Unternehmen, Freiberuflern und sonstigen selbstständig Tätigen schnell und unkompliziert zu helfen.
Darüber hinaus hat die KfW ein Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz eingeführt, d. h., hier ist man gewillt mehr als üblich unternehmerische Risiken bei den Antragstellern abzufedern.
Weitere Infos finden Sie unter www.kfw.de/corona
Bitte sprechen Sie für die Beantragung etwaiger geförderter Kredite Ihre Hausbank an.
Schutzschirm Zuschussprogramm
Die Regierung hat weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft. Sobald wir neue Informationen haben, halten wir Sie auf dem Laufenden.Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung heute umfangreiche Hilfen beschlossen. Die Landesregierung begrüßt diese schnellen Maßnahmen, um Kleinunternehmen durch direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) zu unterstützen.
Detaillierte Informationen zu diesem Programm finden Sie unter www.wirtschaft.nrw/corona
HINWEIS: Aktuell gibt es noch keine Antragsformulare, diese werden in den kommenden Tagen veröffentlicht. Sobald wir hiervon Kenntnis erlangen, werden wir Sie entsprechend informieren.
Bleiben Sie gesund!
Ihr NRT Beratungsverbund
Wie hilft das Finanzamt?
Um die Unternehmen, die durch die Corona-Krise unmittelbar in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu entlasten, haben sich das BMF und die Länderfinanzbehörden auf folgende Maßnahmen geeinigt (BMF-Schreiben vom 19. März 2020 und Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020):
● zinslose Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuersondervorauszahlungen für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse. Die entstandenen Schäden müssen nicht zwingend im Einzelnen wertmäßig nachgewiesen werden. Anträge auf Stundungen der nach dem 31. Dezember 2020 fälligen Steuern müssen besonders begründet werden. Herabsetzung von Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuer-Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
● Stundungen der Gewerbesteuer müssen die Unternehmen bei den zuständigen Gemeinden beantragen (Ausnahme: Stadtstaaten). Diese unterliegen jedoch nicht den Weisungen der Landesfinanzbehörden.
● Herabsetzung von Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuer-Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse. Die entstandenen Schäden müssen nicht zwingend im Einzelnen wertmäßig nachgewiesen werden. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 betreffen, sind besonders zu begründen.
● Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen bis zum 31. Dezember 2020, solange der Steuerschuldner von den Auswirkungen des Corona-Virus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist.
Wie kann eine Stundung beantragt werden? Stundungsanträge können ab sofort über folgendes Formular beim Finanzamt beantragt werden:
Für eine Stundung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen sprechen Sie bitte Ihre/n Sachbearbeiter/in direkt an.
Wo findet man aktuelle Informationen der Finanzverwaltung? Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Finanzen unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus möchten wir Sie über Folgendes informieren. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Das Thema Coronavirus zwingt Unternehmen zu Notmaßnahmen. Welche Vergütungsansprüche haben Mitarbeiter bei einem Arbeitsausfall?
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Sondernewsletter Corona-Virus COVID-19 und Vergütungspflicht im Arbeitsverhältnis
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
„Ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen“, sagte einmal Voltaire einem Zeitgenossen. Heute stellt es kein Problem dar, die eigenen Ansichten über dies und jenes zu kommunizieren, insbesondere im Web. Dort wird munter begutachtet und benotet – nicht nur Produkte aller Art, sondern alles Mögliche, von Reisen und Hotel über Arbeitgeber bis hin zum Arzt oder Anwalt. Doch wie ist die Rechtslage: müssen Gewerbetreibende öffentliche Kritik an ihren Leistungen einfach so hinnehme Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
… kauft die Nachbarn mit. Das sich dieses Sprichwort aus England immer wieder bewahrheitet, zeigt folgender Fall aus der aktuellen Rechtsprechung. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Wie viele andere Gegenstände auch, lässt sich eine Matratze heutzutage im Internet erwerben. Doch was ist, wenn das gute Stück doch nicht das hält, was der Hersteller auf seiner Website verspricht? Das folgende Urteil zeigt, dass Verbrauchern auch bei Onlinematratzenkauf ein Widerrufsrecht zusteht. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Schon längst widmen sich Wirtschaftsprüfer nicht ausschließlich dem Analysieren von Bilanzen. Zunehmend stehen sie Unternehmen mit strategischer Beratung zur Seite. Per Hegenberg, Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführer bei der Niederrheinische Treuhand GmbH, erläutert für FACTS, welche besonderen Leistungen Wirtschaftsprüferunternehmen in der Lage zu erbringen sind. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Immer mehr Menschen nehmen Social-Media-Plattformen in Anspruch – es wird gepostet, was das Zeug hält. Doch auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Damit kein Ärger droht, gilt es unbedingt, bestimmte Regeln zu befolgen – so auch in Sachen Werbung. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Wer sind die TOP-Steuerberater deutschlandweit? FOCUS-MONEY hat die besten Experten ausfindig gemacht. Die aktuelle Liste zählt 360 Steuerkanzleien
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Das eigene Home-Office an den Chef zu vermieten kann sich unter Umständen als eine lohnende Sache erweisen. Dabei gilt es allerdings, bestimmten Voraussetzungen zu entsprechen. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
… auch Zinsen tun wohl – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um „Negativzinsen“. Dies wohl wissend, hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 27. März 2019 unter dem Aktenzeichen 4 U 184/18 eine Kreissparkasse und eine Verbraucherzentrale jeweils zu Unterlassungen in Verbindung mit der Verwendung von Negativzinsklauseln und der Berichterstattung hierzu verurteilt. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Die Reform des Urheberrechts, die seit einiger Zeit im Mittelpunkt heftiger Kontroversen steht, hat das EU-Parlament nun gebilligt. Dadurch ändert sich sowohl für Internetunternehmen als auch für Rechteinhaber einiges. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Gewiss ist es nicht einfach, in steuerlichen Belangen stets informiert zu sein, doch lohnt es sich auf jeden Fall, dass sich so das Tappen in die eine oder andere Falle vermeiden lässt. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Wollen sie keine böse Überraschung erleben, gilt es auch für Ärzte, steuerliche Neuerungen und Urteile, die ihre Tätigkeiten betreffen, unbedingt im Blick zu behalten. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
… konstant ist einzig die Veränderung. Auch in Sachen Steuerrecht gibt es immer wieder Neuerungen, weshalb es wichtig ist, stets informiert zu sein, um nichts zu versäumen. Folgend in Kurzform einige Urteile aus der aktuellen Gesetzgebung. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Ist die pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung zulässig? Das Finanzgericht Düsseldorf sprach sich gegen eine Lohnsteuerpauschalierung im Fall der Gehaltsumwandlung aus. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Wer sind die TOP-Steuerberater Deutschlands? FOCUS-MONEY hat die besten Experten ausfindig gemacht. Die aktuelle Liste zählt 300 Steuerkanzleien auf Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Recht ist eine spannende Materie: Nichts bleibt, wie es ist, immer wieder gibt es Änderungen oder Neuheiten. Daher gilt es, stets achtsam zu sein, um nichts zu versäumen. Im Folgenden einige Urteile, die es sich zu kennen lohnt. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Quer durch das Land sind immer mehr Arbeitnehmer im Dienst ihres Unternehmens mit Firmenwagen unterwegs. Die Steuer für die Privatnutzung des Fahrzeugs müssen sie allerdings selbst entrichten. Jetzt haben sie die Möglichkeit, durch Zuzahlung oder die Übernahme individueller Kosten wie etwa Versicherungsbeiträge oder Benzin diese nicht unerhebliche steuerliche Last zu mindern. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Zahlungsausfälle bringen nicht nur schmerzhafte Gewinneinbußen, sondern auch einen erhöhten Verwaltungsaufwand sowie zusätzliche Kosten mit sich. Unternehmen oder medizinische Einrichtungen, die ihr Forderungsmanagement an einen Spezialisten auslagern, sparen Zeit und Geld und können sich dem Wesentlichen widmen: ihrem Kerngeschäft. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Durch die Kooperation mit dem Niederrheinische Treuhand Beratungsverbund und den dazu gehörenden Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist die Freche’s Inkasso GmbH in der Lage, Forderungen auch gerichtlich durchsetzten, und erhält zudem Unterstützung bei rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten, was schließlich den Mandanten zugutekommt. Martina Rostek, Geschäftsführerin bei Freche’s, und Michael Teschner, Rechtsanwalt und NRT-Geschäftsführer, stehen FACTS Rede und Antwort bei der Frage: „Inkassounternehmen oder Anwalt“? Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Gerade kleinen und mittleren Betrieben bereiten Verzögerungen oder gar Ausfälle ihrer bestehenden Forderungen bisweilen existenzbedrohliche Engpässe. Hier kann Inkasso gute Dienste leisten. Doch die Angebote in diesem Bereich weisen deutliche Unterschiede auf – wer nicht aufpasst, sieht nicht nur das ihm geschuldete Geld nicht wieder, sondern zahlt womöglich noch drauf. Im Rahmen eines Mystery Shoppings hat FACTS fünf Inkassounternehmen einem Vergleich unterzogen. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Anfang 2017 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland seit seiner Einführung 2015 erstmalig erhöht und stieg von vorher 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Das beschloss die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin. Nun gilt es, einiges zu beachten. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
… muss sie auch bezahlen. Diesen Spruch scheinen viele nicht zu kennen, weshalb zahlreiche Unternehmen – insbesondere im Mittelstand – mit Zahlungsverzögerungen ihrer Kunden zu kämpfen haben. Hier können auf Debitorenmanagement spezialisierte Dienstleister, die das Mahnwesen und die Einziehung fälliger Forderungen übernehmen, eine willkommene Abhilfe schaffen. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Die FOCUS-MONEY-Umfrage belegt: 300 Steuerkanzleien bieten erstklassige Beratung. Roboter können das längst nicht leisten
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Mit dem 2015 veröffentlichten Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) trat seit dem 2009 verbindlich gewordenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die umfangreichste Reform der handelsrechtlichen Rechnungslegung in Kraft. Zweck der Neuregelung ist es, den administrativen Aufwand kleiner und mittlerer Betriebe zu senken und eine europaweite Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu schaffen. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen erläutert. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Um den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken will die Bundesregierung den Kauf von Elektrokraftahrzeugen und Elektrofahrrädern begünstigen. Kaufprämien und steuerliche Förderung sowie Vereinfachung sollen helfen, das umweltpolitische Vorhaben umzusetzen. Wie dies im Einzelnen aussieht, wird im Folgenden beschrieben. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Der Bundesrat hat dem Kassengesetz zugestimmt. Somit werden seit Anfang des Jahres neue Anforderungen an elektronische Kassensysteme gestellt, die Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verhindern sollen. Hier sämtliche Neuerungen im Überblick. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Wer dieses Sprichwort entkräften will und bei der Abwicklung eines Nachlasses sowohl nerven- als auch kostenschonend vorgehen möchte, tut gut daran, sich früh genug zu informieren. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Viel zu oft sind Steuerzahler in Sachen Rechtsprechung unzureichend informiert und lassen sich dadurch eventuelle Vorteile entgehen. Hier zwei Urteile, die Sie zur Kenntnis nehmen sollten. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Wer über die aktuelle Rechtsprechung Bescheid weiß, erspart sich unter Umständen eine Menge Ärger. Anbei einige Urteile, die es sich womöglich lohnt, zu kennen. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Stets gut informiert zu sein, lohnt sich durchaus. Denn hin und wieder entscheiden die Gerichte zum Vorteil der Steuerzahler. Anbei einige Beispiele. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Selten genug fallen Urteile der Finanzgerichte zugunsten der Steuerzahler aus. Hier einige Entscheidungen, über die sich Vermieter freuen sollten. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Geschenke vom Arbeitgeber sind für Arbeitnehmer gern gesehene Aufmerksamkeiten – bedeuten sie doch Wertschätzung vom Chef. Um unangenehme Auseinandersetzungen mit dem Fiskus von vorneherein zu vermeiden, sollten allerdings sowohl Schenker als auch Beschenkte die aktuelle Gesetzeslage diesbezüglich unbedingt kennen. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Wer im Auftrag der Firma immer wieder unterwegs ist, tut gut daran, genau zu wissen, was es mit den damit verbundenen Kosten auf sich hat. Und nicht zuletzt auch Arbeitgeber sollten darüber im Bild sein, was in Sachen Reisekosten auf sie zukommt. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Wer hätte das gedacht: Auch wenn die Teilnahme an einem Radio-Gewinnspiel über das Telefon während der Arbeitszeit eine Pflichtverletzung darstellt, betrachtet das Landesarbeitsgericht Düsseldorf eine fristlose Kündigung aus diesem Grund als unzulässig. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dies soll dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern zu erhalten und nicht zuletzt den negativen Folgen des demographischen Wandels entgegenzuwirken. Hier eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Thema. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Auch Ärzte sind Steuerzahler. Wollen sie schmerzliche Überraschungen vermeiden, tun sie gut daran, stets über die aktuelle Gesetzgebung informiert zu sein. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Nicht selten sorgen sie für Zoff zwischen Vermieter und Mieter: Von Schönheitsreparaturen ist die Rede. Um eventuelle Konflikte von vornherein zu vermeiden, tun alle an einem Mietverhältnis Beteiligten gut daran, mit der aktuellsten Rechtsprechung vertraut zu sein. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Regelmäßig auf steuerliche Änderungen zu achten, lohnt sich auf jeden Fall. Nur so ist es möglich, Vorteile zu nutzen und Nachteile zu vermeiden. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Beim Erstellen ihrer Steuererklärung tun Selbstständige gut daran, besonders sorgfältig vorzugehen. Im Folgenden speziell für sie einige neue Urteile aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Ein Anspruch auf Bearbeitungsentgelt beim Gewähren eines Darlehens gibt es für Banken auf keinen Fall. Dies setzt der Gesetzgeber erneut fest. Es soll nicht sein, dass Kreditinstitute die Kosten für im eigenen Interesse getätigte Aufwendungen auf den Schuldner abwälzen können. Unter bestimmten Voraussetzungen haben betroffene Verbraucher einen Rückzahlungsanspruch. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Dies meint der Volksmund. Auf jeden Fall ist es so weit: Der ab dem 01.01.2015 eingeführte flächendeckende Mindestlohn darf nicht mehr unterschritten werden. Wer nicht, oder nicht rechtzeitig zahlt, muss mit hohen Bußgeldern – bis zu 500.000,00 Euro – rechnen. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Den Rest kennt man ja. Doch in Sachen Steuern ist es besser, über aktuelle Urteile und die jüngste Gesetzgebung stets informiert zu sein. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
An der Finanzbehörde kommen auch Ärzte nicht vorbei. Folgende Urteile enthalten beachtenswerte Hinweise. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
… Besitz und Vorteil halten sie auseinander“, lautet eine chinesische Weisheit. Von dieser Annahme geht der Bundesfinanzhof ebenfalls prinzipiell aus und hat nun entschieden, dass der Abgeltungssteuersatz auch bei Darlehen zwischen Angehörigen greifen soll. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
… ist besser als eine Tante, die bloß Klavier spielt, wusste schon Wilhelm Busch. In der Tat machen Geschenke Freude. So auch in der Wirtschaft: Werbepräsente machen auf Unternehmen aufmerksam, die sie verteilen, und leisten einen Beitrag zur Kundenbindung und -gewinnung – vorausgesetzt, sie werden richtig ausgesucht. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig!“: Dies sagte kein geringer als Baron Amschel Meyer Rothschild. Ob das Wissen um die Urteile und Entscheidungen des Fiskus immer zu Steuerersparnissen verhilft, sei dahingestellt. Doch ist es auf jeden Fall empfehlenswert, auf dem Laufenden zu bleiben. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Wer stets auf steuerliche Änderungen achtet, ist in der Lage, sich Vorteile zunutze zu machen und Nachteile zu vermeiden. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Nur wer richtig informiert ist, kann es in Sachen Steuer richtig machen. Hier einiges Wissenswertes. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Wer heute dringend eine Rechtsberatung braucht, kann den Besuch einer Kanzlei aufschieben und zunächst online einen Rat einholen. Auf speziellen Internetportalen kann man Anwälte befragen und somit Zeit und Kosten sparen. Wie dies vonstattengeht und wie anwenderfreundlich solche Plattformen sind, wollte FACTS genau wissen. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
In der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemachte Vorsteuerbeträge prüfen die Finanzämter erfahrungsgemäß besonders genau. Wollen Sie Ihren Anspruch auf Vorsteuerabzug nicht verlieren, sollten Unternehmen unbedingt mit der aktuellen Rechtslage vertraut sein. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Die im Rahmen des am 01.02.2013 vom Bundesrat verabschiedeten "Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" beschlossenen Neuregelungen im Bereich der Reisekosten sind am 01.01.2014 endgültig in Kraft getreten. Es gilt, Folgendes zu beachten. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Dienstwagen sind ein oft eingesetztes Motivationsmittel. Genauso häufig sind sie ein Thema für die Finanzverwaltung. So änderte diese die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren mehr als nur einmal. Nun sprach der BFH erneut ein Wort: Allein schon die Möglichkeit – unabhängig davon, ob sie in Anspruch genommen wird oder nicht –, ein Firmenfahrzeug privat zu nutzen, verpflichtet zu Besteuerung.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Mit dem Ende Juni in Kraft getretenen „Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz“ soll sich der umsatzsteuerliche Umgang mit dem Wort „Gutschrift“ ändern. Wollen sie bei umsatz-steuerpflichtigen Leistungen den Vorsteuerabzug nicht verlieren, tun Unternehmen gut daran, zu prüfen, ob der Begriff „Gutschrift“ in den von ihnen als Leistungsempfänger erstellten Abrechnungsbelegen verwendet wurde.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Am 1.2.2013 beschloss der Bundesrat das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.“ Damit die Betroffenen genug Zeit haben, sich auf sie einzustellen, treten die meisten Änderungen jedoch erst ab 1.1.2014 in Kraft – so etwa im Bereich der Reisekosten, wo zahlreiche Neu-regelungen zu beachten sind.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen über den Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für Errichtung oder Renovierung von Gebäudedächern im Zusammenhang mit der Installation von Photovoltaikanlagen entschieden.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
... so sollte es nicht sein: Im Folgenden einige Urteile, die es zu kennen lohnt.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Geschenke an Geschäftsfreunde und deren Bewirtung werfen immer wieder Fragen im Bezug auf ihre steuerliche Behandlung auf. Um unangenehme Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu vermeiden, gilt es, auf einiges zu achten.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
Steuerrecht ist eine spannende Materie: Nichts bleibt, wie es ist, immer wieder gibt es Änderungen oder Neuheiten. Daher gilt es, stets achtsam zu bleiben, um nichts zu versäumen. Im Folgenden lesen Sie in Kurzform das Wichtigste aus dem aktuellen Steuerrecht.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen PDF-Ausgabe
|
Copyright Niederrheinische Treuhand Beratungsverbund 2013
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte | Niederrheinische Treuhand Beratungsverbund | Duisburg - Düsseldorf
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Ärzte, Hegenberg, Teschner, Oster, Wagner, Antzok-Komp, Wirtschaftsprüfer und Treuhänder, Rechtsanwälte, Heilberufe, Landwirtschaftliche Buchstelle, Kanzlei, Steuerberater, Steuerberatende Berufe, Domnovsbei, Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwaltsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kommunal.